Meisterpflicht

Die Anforderung, dass ein zulassungspflichtiger Handwerksbetrieb einen Meister oder gleichwertig Qualifizierten in verantwortlicher Position hat.

In zulassungspflichtigen Handwerken darf ein Betrieb nur geführt werden, wenn die fachliche Leitung durch eine entsprechend qualifizierte Person sichergestellt ist. Das ist typischerweise der Meister – es gibt aber mehrere Wege dorthin:

  • Der Inhaber selbst hat den Meisterbrief.
  • Der Betrieb stellt einen Betriebsleiter mit Meisterqualifikation an (oft „Konzessionsträger" genannt).
  • Es liegt eine Ausnahmebewilligung oder eine gleichwertige Qualifikation vor (etwa ein einschlägiger Ingenieur- oder Technikerabschluss).
  • Die zulassungspflichtigen Arbeiten werden an einen eingetragenen Fachbetrieb als Nachunternehmer vergeben.

Für Quereinsteiger ist das die entscheidende Frage überhaupt: Ohne einen dieser Wege lässt sich ein PV-Betrieb, der selbst montiert und anschließt, nicht rechtssicher führen. Wer aus dem Vertrieb kommt, braucht also entweder Personal mit der Qualifikation oder verlässliche Montagepartner.

Welcher Weg im Einzelfall trägt, entscheidet die Handwerkskammer – dieser Eintrag ersetzt diese Auskunft nicht.